Wir stehen fest an der Seite der Beamtinnen und Beamten in Hessen

Bild: Angelika Aschenbach

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen hat im Rahmen ihres Landesdelegiertentags ein deutliches Signal in Richtung der schwarzgrünen Landesregierung gesendet, die im November 2021 durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof festgestellte verfassungswidrige Besoldungspraxis in Hessen endlich zu beenden und für eine rechtmäßige Alimentierung der hessischen Beamtinnen und Beamten zu sorgen. Entgegen wiederholter öffentlicher Verlautbarungen, insbesondere von Innenminister Peter Beuth, hat es die Landesregierung nach Aussage der GdP bislang versäumt, aktiv auf die Gewerkschaften zuzugehen. Vielmehr hat sich der Hessische Landtag im Rahmen der letzten Plenarwoche auf Initiative der SPD-Fraktion in einer aktuellen Stunde mit der verfassungswidrigen Unteralimentierung der hessischen Beamtinnen und Beamten befasst.

Hierzu äußerte sich die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, am Mittwoch in Wiesbaden: „Wir unterstützen die Forderungen der Gewerkschaften nach einer unverzüglichen und verfassungsgemäßen Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten in Hessen. Gerade auch im Bereich der Polizei ist dies in höchstem Maße angezeigt. Seit Jahren registrieren wir eine steigende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamtinnen und –beamten sowie auch gegenüber Einsatzkräften der Feuerwehr oder der Rettungsdienste. Das Land ist hier als Dienstherr in einer besonderen Verantwortung, insbesondere auch in Hinblick auf eine angemessene Besoldung der Beamtinnen und Beamten“.

Auch der dezidierten Kritik der GdP an der Verzögerungstaktik der Landesregierung schließt sich Hofmann an: „Der Innenminister laviert jetzt seit Monaten herum und ist bislang ganz offenkundig noch nicht einmal auf die Gewerkschaften zugegangen – obgleich er dies auch vor dem Landtag angekündigt hat. Die bewusste Verschleppung einer Neuregelung mit Verweis auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist empörend – genau wie die Tatsache, dass die Landesregierung keinerlei Rückstände im Haushalt eingestellt hat, obwohl der Beschluss der Hessischen Verwaltungsgerichtshof jetzt nun wirklich nicht überraschend kam. Dies ist nicht nur Zeugnis einer Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht, sondern insbesondere gegenüber den betroffenen Beamtinnen und Beamen in Hessen.“