Der Deutsche Bundestag hat am 20. April 2023 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit zu bringen, dort zu halten und zielgenauer zu unterstützen. Die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetz ist für den 12. Mai 2023 vorgesehen. Mit einem Dringlichen Berichtsantrag will die SPD-Landtagsfraktion in einer Sondersitzung, für die sie auch Öffentlichkeit beantragen wird, des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses am morgigen Donnerstag die Haltung der Landesregierung hierzu in Erfahrung bringen und noch einmal die Bedeutung dieses wichtigen Gesetzes hervorheben. Zuvor habe es Hinweise gegeben, dass die schwarzgrüne Landesregierung dem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen wolle.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, sagte hierzu heute in Wiesbaden:
„Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, werden durch die Erhöhung des Budgets für Arbeit in Zukunft noch besser unterstützt. Gleichzeitig werden große Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, stärker in die Verantwortung genommen und müssen künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen.“
Konkret werde mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt u.a. eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt. Das heißt: Private und öffentliche Arbeitgeber, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen dann 720 Euro monatlich pro unbesetzter Stelle, doppelt so viel wie bisher. Für kleinere Arbeitgeber gebe es Sonderregelungen. So werde mehr Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht und der Druck auf die Unternehmen erhöht, die bisher keine Menschen mit Behinderung beschäftigten, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet seien.
„Es gibt immer noch erhebliche Barrieren auf dem Arbeitsmarkt und vor allem in den Köpfen der Verantwortlichen, die wir überwinden müssen. Der Arbeitsmarkt muss allen Menschen offenstehen, denn nur ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein starker Arbeitsmarkt. Die hessische Landesregierung aus CDU und Grünen darf die Augen nicht davor verschließen und muss diesem Gesetz im Bundesrat zwingend zustimmen“, so Gnadl.